70 Millionen Euro! So steht es auf der Homepage der Stadt Neu-Isenburg, so viel würde der Umbau von Hugenottenhalle und Stadtbibliothek gemäß dem Siegerentwurf auf Basis von Hochschätzungen kosten. Sollte man also lieber kleiner planen, nur sanieren und damit viele Millionen sparen, um angesichts der desolaten Haushaltslage zu retten, was noch zu retten ist?
Klingt logisch. Ist es aber erst dann, wenn wir wissen, was die Sanierung kostet, welche Fördermittel beide Varianten erhalten können und welcher Betrag am Ende tatsächlich von der Stadt finanziert werden muss. Nichts davon wissen wir.
Die Stadt spricht beim Siegerentwurf von Kosten „bis zu 70 Millionen Euro“ ohne dass die ursprünglich beschlossene Kostenermittlung dazu überhaupt durchgeführt wurde. Für die nun stattdessen von der Koalition aus CDU, SPD und Grünen beschlossene, neue Sanierungsvariante sollen Raumkonzept, Kosten, Zeitplan und Fördermöglichkeiten erst noch ermittelt werden. Eine Entscheidung zur baulichen Umsetzung ist auch nach diesem Beschluss noch gar nicht getroffen. Verglichen wurden damit bisher keine zwei fertigen Rechnungen, sondern eine grobe Kostenschätzung und ein Fragezeichen.
Das Preisschild ist noch keine Endabrechnung
Bei privaten Kaufentscheidungen rechnen wir Rabatte mit ein. Der “Rabatt” bei kommunalen Bauprojekten ist der Zuschuss, eine Beteiligung von Bund oder Land, die konkret bestimmte Vorhaben fördert wie z.B. gesellschaftliche Teilhabe oder Klimaschutz. Entscheidend ist, was die Stadt am Ende selbst bezahlen muss. Das sind nicht die Bruttokosten, sondern die kommunalen Nettokosten: Baukosten minus Förderung = städtischer Finanzierungsbedarf. Daraus leitet sich die finanzielle Belastung für die Stadt ab.
Werden beide Varianten, Umbau zum Siegerentwurf und reine Sanierung, mit derselben Quote gefördert, schrumpft automatisch ihr finanzieller Abstand. Bei einer Förderung von zwei Dritteln verbleibt von einem Bruttokostenunterschied von 30 Millionen Euro nur noch ein kommunaler Unterschied von zehn Millionen Euro. Noch interessanter wird die Rechnung, wenn der Siegerentwurf eine höhere Förderung erhält als die einfache Sanierung.
Rechnen wir die Szenarien einmal durch!
Beide Varianten würden über Kredite finanziert. Das bedeutet, der städtische Haushalt würde nicht mit einem riesigen Betrag auf einmal, sondern über eine vereinbarte Laufzeit jährlich lediglich mit Zinsen und Tilgung belastet.
Die Belastung für den städtischen Haushalt für eine Million Euro zusätzlichen Kredit kann bei drei Prozent Zinsen und zwei Prozent Tilgung grob mit 50.000 Euro jährlich abgeschätzt werden. Umgekehrt spart jede Million Euro Förderung damit also ungefähr 50.000 Euro jährlich.
Weder für die Sanierungs- noch für die Kultur- und Bildungszentrums-Variante gibt es verlässliche Kostenaufstellungen. Bisher liegen lediglich Schätzungen vor:
Für den Siegerentwurf geht man nach heutiger Einschätzung von rund 70 Millionen Euro aus. Vor sieben Jahren und vor entsprechenden Baukostensteigerungen wurde noch mit 32 Millionen für den Umbau und 18,5 Millionen für die Sanierung gerechnet. Auch bei der Sanierungsvariante müssen die Baukostensteigerungen berücksichtigt werden, zusätzlich ist der Sanierungsbedarf sogar noch stark gestiegen. Damit liegt die Sanierung heute, selbst bei vorsichtiger Schätzung vermutlich mindestens bei 40 Millionen Euro. Ohne Förderung würde also der Umbau im Jahr mit etwa 3,5 Millionen (Zinsen und Tilgung), die Sanierung mit 2 Millionen zu Buche schlagen.
Verbindliche Fördermittelzusagen liegen bisher für keine Variante vor. 2023 hat die Stadt für eine Projektion der finanziellen Belastungen mit einer Förderquote von 50% gerechnet. Die Stadt Rüsselsheim, so konnte man es in der Zeitung lesen, hat gerade für den Erhalt ihres denkmalgeschützten Theaters eine Förderung von 66,7% der Gesamtkosten zugesprochen bekommen. Fördermittel hängen stark von dem zu fördernden Objekt ab, die Chancen auf eine hohe Förderung sind bei einer reinen Sanierung wesentlich geringer. Die Förderquote für einen offenen Dritten Ort, in einem von verschiedenen Anbietern unterhaltenem Kultur- und Bildungszentrum, lässt sich mit der Sanierung eines Bürgerhauses nicht erreichen.
In der folgenden Übersicht haben wir mal verschiedene mögliche Förderszenarien und sich die daraus ergebende Kreditbelastung für die beiden Varianten dargestellt:
| Effektive Förderung Siegerentwurf/Sanierung | Kredit Siegerentwurf | Kredit Sanierung | Jährliche Mehr- oder Minderbelastung des Siegerentwurfs |
| 0 % / 0 % | 70,0 Mio. € | 40,0 Mio. € | 1,50 Mio. € mehr |
| 33,3 % / 0 % | 46,7 Mio. € | 40,0 Mio. € | 333.000 € mehr |
| 50 % / 20 % | 35,0 Mio. € | 32,0 Mio. € | 150.000 € mehr |
| 66,7 % / 33,3 % | 23,3 Mio. € | 26,7 Mio. € | 167.000 € weniger |
| 66,7 % / 20 % | 23,3 Mio. € | 32,5 Mio. € | 460.000 € weniger |
Die Rechnung zeigt: Wird der Siegerentwurf effektiv zu zwei Dritteln und die Sanierung zu einem Drittel gefördert, wäre der Siegerentwurf für Neu-Isenburg trotz 30 Millionen Euro höherer Bruttokosten sogar rund 3,4 Millionen Euro günstiger. Die jährliche Belastung läge etwa 167.000 Euro niedriger!
Selbst wenn die Sanierung eine effektive Förderung von 50 Prozent erhielte, betrüge die jährliche Mehrbelastung des Siegerentwurfs bei einer Zweidrittelförderung nur rund 167.000 Euro. Das sind etwa 0,08 Prozent eines städtischen Haushalts mit einem Gesamtvolumen von rund 200 Millionen Euro.
Und wie empfindlich das Ergebnis auf die noch unbekannten Sanierungskosten reagiert, zeigt eine weitere Rechnung – würde die Sanierung beispielweise 45 Millionen Euro kosten, der Siegerentwurf zu 50 Prozent und die Sanierung zu 20 Prozent gefördert, verblieben 35 Millionen Euro beim Siegerentwurf und 36 Millionen Euro bei der Sanierung. Der größere Entwurf wäre dann eine Million Euro günstiger.
Die Beispiele zeigen, warum eine Entscheidung anhand von Bruttokosten finanzpolitisch zu kurz greift und wie wichtig es gewesen wäre, den Stadtverordneten vor der Entscheidung eine solche Aufstellung zu präsentieren – auch wenn sie nur beispielhaft ist.
Rüsselsheim macht vor, wie Förderpolitik funktioniert
Wie groß der Einfluss einer Förderung sein kann, zeigt das Stadttheater Rüsselsheim. Dort werden die Sanierungskosten inzwischen mit rund 47 Millionen Euro angegeben. Nach einem initiativen Antrag der Stadt wurde das Theater in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Das Land werde die Sanierung mit mindestens 66 Prozent unterstützen, berichtete die Hessenschau. Vorausgegangen waren zahlreiche politische Gespräche auf Landes- und Bundesebene.
Rüsselsheim hat dabei nicht einfach ein paar besonders dringende Reparaturen zusammengestellt. Die Stadt ließ eine umfassende, denkmalgerechte und energetische Gesamtsanierung entwickeln. Die Fachplaner hatten ausdrücklich davon abgeraten, sich auf eine „kleine Sanierung“ zu beschränken. Anschließend wurde ein integriertes Sanierungs- und Finanzierungskonzept aufgestellt und gezielt nach passenden Förderprogrammen gesucht.
Natürlich lässt sich dieser Fall nicht einfach kopieren. Aber Rüsselsheim zeigt etwas anderes: Fördermittel fallen nicht vom Himmel. Man entwickelt ein förderfähiges Projekt, spricht mit den zuständigen Ministerien, schafft politische Unterstützung und verfolgt das Ziel hartnäckig.
Der Siegerentwurf bietet mehr Anknüpfungspunkte für Förderprogramme
Der Siegerentwurf für Neu-Isenburg hätte eine breite Fördergeschichte erzählen können. Er sollte Hugenottenhalle, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und Stadtarchiv zu einem gemeinsamen Kultur- und Bildungszentrum verbinden. Hinzu kamen die Aufwertung des Rosenauplatzes, kulturelle Teilhabe, offene Aufenthaltsbereiche, Barrierefreiheit, energetische Erneuerung und die Funktion als „Dritter Ort“, als gemeinsames Wohnzimmer aller Generationen. Die Stadt beschrieb das Projekt selbst als demokratiefördernde Keimzelle mit Ausstrahlung in die Metropolregion.
Damit könnten gleich mehrere Förderziele angesprochen werden: Kultur, Bildung, Stadtentwicklung, gesellschaftliche Begegnung, Inklusion, Klimaschutz und regionale Modellwirkung. Eine überwiegend technische Sanierung mit Brandschutz, Gebäudetechnik und Bestandssicherung hat ebenfalls ihre Berechtigung, bietet aber weniger zusätzliche Wirkung und damit wahrscheinlich weniger Chancen in konkurrierenden Förderprogrammen.
Das aktuelle Bundesprogramm für Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen ermöglicht beispielsweise Förderungen von bis zu 50 Prozent. Die Hürde der nationalen Bedeutung ist hoch und eine Förderung keineswegs sicher. Ein innovatives, regional ausstrahlendes Kultur- und Bildungszentrum dürfte sich in einem solchen Wettbewerb aber überzeugender darstellen lassen als eine überwiegend technische Ertüchtigung.
Halle streichen – Haushalt gerettet?
Leider nein. Der Haushaltsplan 2026 weist ordentliche Aufwendungen von rund 205,8 Millionen Euro und Erträge von lediglich 177,8 Millionen Euro aus. Das geplante Defizit beträgt damit rund 28 Millionen Euro.
Auch für 2027 bis 2029 rechnet die Stadt mit Fehlbeträgen zwischen 12,4 und 15 Millionen Euro.
Diese Defizite bestehen, obwohl der eigentliche Bau des Kultur- und Bildungszentrums im Haushalt noch gar nicht finanziert ist. Der Verzicht auf den Siegerentwurf löst deshalb das strukturelle Haushaltsproblem nicht. Er verhindert höchstens eine zusätzliche Belastung – wie hoch diese tatsächlich wäre, wissen wir ohne Nettokostenvergleich aber gerade nicht.
Anders ausgedrückt: Auch wenn Neu-Isenburg überhaupt nichts in die Hugenottenhalle investieren würde, müsste der Haushalt konsolidiert werden.
Sparen, Steuern erhöhen oder nicht mehr investieren?
Dauerhafte Einsparungen bei laufenden Ausgaben wirken besonders stark. Eine Million Euro jährlich eingesparte Aufwendungen schafft rechnerisch denselben Spielraum wie der Schuldendienst für 20 Millionen Euro Investitionskredit. Deshalb müssen Aufgaben, Verwaltungsstrukturen, Personalentwicklung, Beschaffung, Immobiliennutzung und interkommunale Zusammenarbeit systematisch überprüft werden.
Das bedeutet nicht, wahllos Kultur-, Vereins- und Sozialangebote zusammenzustreichen. Kleinteilige Kürzungen können viel gesellschaftlichen Schaden anrichten, ohne das strukturelle Defizit ernsthaft zu verringern. Konsolidierung muss sich zuerst mit den großen und dauerhaft wachsenden Ausgabenblöcken beschäftigen.
Auch höhere Steuern können Teil der Lösung sein. Die Stadt hat für 2026 die Gewerbesteuer bereits auf 395 und die Grundsteuer B auf 495 Prozentpunkte erhöht. Allerdings ist bei zusätzlichen Steuereinnahmen genau hinzusehen.
Steigt die Gewerbesteuer aufgrund höherer Unternehmensgewinne, wachsen zeitversetzt auch Gewerbe- und Heimatumlage, Solidaritätsumlage sowie Kreis- und Schulumlage. Unter den gegenwärtigen Parametern verbleibt Neu-Isenburg von einem zusätzlichen Euro Gewerbesteuer aus einer höheren Steuerbemessungsgrundlage langfristig überschlägig nur etwa ein knappes Drittel. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Ausgleichsjahr und der Umlagenberechnung ab. Das Hessische Finanzausgleichsgesetz und die hohen Kreis- und Schulumlagesätze im Kreis Offenbach sorgen dafür, dass Steuerkraft und verfügbare Liquidität nicht dasselbe sind.
Entstehen Mehreinnahmen dagegen durch eine Erhöhung des örtlichen Hebesatzes, ist die Wirkung anders: Die Umlagen werden anhand normierter Steuerkraft beziehungsweise des zugrunde liegenden Steuermessbetrags berechnet. Liegt der örtliche Hebesatz über dem Nivellierungssatz des Landes verbleibt der zusätzliche Ertrag aus dem höheren Hebesatz zunächst nahezu vollständig bei der Stadt. Dafür bezahlen ihn unmittelbar Unternehmen oder Grundstückseigentümer. Eine Steuererhöhung ist also finanziell wirksam – aber weder wirtschaftlich noch sozial kostenlos.
Und Investitionen? Auf schlechte, nicht notwendige oder dauerhaft nicht finanzierbare Projekte muss eine Stadt verzichten können. Aber notwendige Investitionen einfach aufzuschieben, ist häufig die teuerste Form des Sparens. Gebäude verfallen weiter, Baupreise steigen, Interimskosten laufen auf und Fördermöglichkeiten verschwinden. Zudem bleiben Sanierungsbedarfe und Unterhaltskosten der getrennten Standorte von VHS, Musikschule und Stadtarchiv bestehen.
Deshalb sollten Investitionen nicht pauschal gestrichen, sondern nach kommunalen Nettokosten, Folgekosten und langfristigem Nutzen priorisiert werden. Eine Stadt, die sich nicht mehr weiterentwickelt, wird nicht nur für ihre Bewohner immer unattraktiver, sondern auch für Unternehmen, deren Gewerbesteuer die Grundlage für künftige Investitionen bildet.
Abwarten ist kein Finanzierungskonzept!
Politik hat die Aufgabe, Probleme zu lösen – nicht abzuwarten, wie sie sich entwickeln.
Offene Fragen sind kein Schicksal. Sie sind Arbeitsaufträge:
- Beide Varianten müssen bis zu einem vergleichbaren Planungs- und Kostenstand untersucht werden.
- Förderfähige Kosten, realistische Quoten und Förderhöchstbeträge müssen schriftlich mit Land, Bund geklärt werden.
- Neben den Baukosten gehören Interim, Betrieb, Instandhaltung, Einnahmemöglichkeiten und die Kosten der getrennten Standorte in eine langfristige Rechnung.
- Förderprogramme müssen aktiv gesucht, kombiniert und politisch vorbereitet werden.
- Parallel braucht die Stadt ein verbindliches Konsolidierungsprogramm für ihre laufenden Ausgaben.
Das erfordert Kreativität, Hartnäckigkeit und Engagement. Vielleicht muss der Siegerentwurf angepasst oder mit unterschiedlichen Förderbausteinen finanziert werden. Vielleicht zeigt eine vollständige Rechnung am Ende tatsächlich, dass der Siegerentwurf die kostengünstigere Lösung ist. Die zukunftsfähigere Investition wäre er in jedem Fall. Die Entscheidung zwischen den Varianten sollte auf Zahlen und auf den langfristigen Perspektiven für die Stadtentwicklung beruhen – nicht auf der Hoffnung, dass kleiner automatisch billiger bedeutet.
Rüsselsheim hat nicht gewartet, bis sich das Finanzierungsproblem von allein erledigt. Die Stadt hat geplant, verhandelt und eine Lösung gesucht. Genau das ist unsere Aufgabe in der Stadtpolitik! Denn die teuerste Variante könnte am Ende ausgerechnet diejenige sein, die auf dem ersten Preisschild am günstigsten aussah. Und manchmal bezahlt man erst im Nachhinein – mit einer Stadt, die an Lebensqualität verliert.
[Kati Conrad, Oliver Hatzfeld]
